Kinderbetreuung Krabbelstube

   

Aktuelles

Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für die Ein- und

Zweijährigen ab dem 1. August 2013 ist die Kindertagespflege eine gleichrangige

Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen (§ 24 Absatz 2 Achtes

Sozialgesetzbuch in der ab dem 1.08.2013 gültigen Fassung). Kinder, die eine

Tageseinrichtung oder die Schule besuchen, können ergänzend in der

Kindertagespflege betreut werden.

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