Kinderbetreuung Krabbelstube

   

Versicherung

Selbständig tätige Tagesmütter sind in der gesetzlichen Unfallversicherung

pflichtversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

und Wohlfahrtspflege. Die zu betreuenden Kinder sind in der Landesunfallkasse

versichert.


Kranke Kinder:

Ich stehe in der Pflicht, gesunde Kinder vor einer Ansteckung zu schützen und

dem erkranktem Kind die Möglichkeit zu geben, sich auszukurieren und zu

gesunden. Ist Ihr Kind einmal krank, heißt es für mich abzuwägen, ob Ihr Kind

in die Betreuung kommen kann oder nicht. Bei infektiösen Krankheiten bitte ich

Sie, Ihr Kind einem Arzt vorzustellen und gegebenenfalls bis zur vollständigen

Genesung zu Hause zu lassen.

Sollte Ihr Kind einmal Fieber, Erbrechen oder sonstiges haben, werden Sie sofort

darüber informiert. Ebenso werden Sie darüber informiert, wenn es einen

Unfall gegeben haben sollte oder plötzlich gesundheitliche Probleme beim Kind

auftreten.


Umgang mit Terminänderungen:

Bei Terminänderungen, sei es wegen Betreuung, Krankheit oder Urlaub bitte ich

Sie um rechtzeitige Bekanntgabe. Erkrankt Ihr Kind über Nacht, bitte ich Sie

mich bis spätestens 7.15 Uhr darüber in Kenntnis zu setzen, damit ich evtl. den

geplanten Tagesablauf ändern kann. Auch ich werde Sie bei terminlichen

Änderungen rechtzeitig informieren.

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